Dennys Bornhöft zu TOP 10+18 „Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes“
„Zunächst einmal möchte ich der Landesregierung, speziell dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, für die Erarbeitung des uns heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes und des Kinderschutzgesetzes danken.
Der uns vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Jugendförderungsgesetzes sowie des Kinderschutzgesetzes greift bundesgesetzliche Rechtsänderungen auf, die Anpassungen im Landesrecht notwendig machen. Es geht aber nicht nur um eine redaktionelle Anpassung. Wir nutzen die Rechtsänderungen, um einen noch besseren Kinder- und Jugendschutz zu ermöglichen. Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung werden gebündelt, zudem unterstützen wir bei der Prävention vor Ort. Des Weiteren werden die Möglichkeit für mehr Beteiligung junger Menschen, wie sie beispielsweise durch die Reform des § 4a SGB VIII nunmehr möglich ist, erweitert.
An dieser Stelle möchte ich mich auch nochmal bei meinen Kollegen der SPD und des SSW für den gemeinsamen Antrag ‚Institutionalisierte Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung‘ bedanken. Hierdurch konnten sehr rasch die Leitplanken für eine rasche Umsetzung des Leitgedankens des neuen § 4a SGB VIII in Landesrecht erfolgen und auch die hierzu notwendigen Haushaltsmittel für den Landeshaushalt 2022 bereitgestellt werden. Diese Initiative wird maßgeblich bei der Gründung einer landesweiten Interessenvertretung für junge Menschen, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien leben, helfen.
Um die Beteiligung der jungen Menschen zu erleichtern, ist es nun verpflichtend, eine Form zu wählen, die verständlich und nachvollziehbar ist und die auch von den Betroffenen wahrgenommen werden kann. Das Aushängen von Hinweisen am schwarzen Brett des Rathauses wäre somit, auch formell, nicht mehr angemessen.
Ein äußerst wichtiger Aspekt ist der Schutz vor Vernachlässigung, sexueller, körperlicher und psychischer Gewalterfahrung sowie Machtmissbrauch. Diese strukturell unterschiedlichen Formen von Gewalt brauchen auch unterschiedliche Hilfsangebote, weswegen die Begrifflichkeiten detaillierter zur Abgrenzung gefasst wurden. Ein weiterer Aspekt, der gesellschaftspolitisch geboten ist, ist die geschlechtsspezifische Formulierung. Trans- und intersexuelle Kinder und Jugendliche können natürlich genauso hilfsbedürftig sein wie Jungen und Mädchen und müssen sich natürlich im Gesetzestext wiederfinden können. Das Ziel eines umfänglichen Kinder- und Jugendschutzes sollten wir in diesem Hause alle teilen. Deswegen bitte ich um Überweisung des vorliegenden Gesetzesentwurfes in den Sozialausschuss, um diesen hier zeitnah abschließend beraten zu können.
Mit dem Tagesordnungspunkt 18 wollen wir uns heute zudem zur Einführung eines ‚Jugend-Checks‘ innerhalb Schleswig-Holsteins unterhalten. Aufgabe der Politik ist es, die Interessen der Bevölkerung als auch der jeweiligen Wählerinnen und Wähler umzusetzen. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass nicht alle, die ein berechtigtes Anliegen haben, dies auch selbst einbringen oder gar umsetzen dürfen. Das gilt häufig für Minderjährige, die kein Wahlrecht haben. Deren Belange zu bedenken ist insofern besonders wichtig, als dass die jüngeren Menschen am Längsten mit den Auswirkungen der Entscheidungen leben müssen und sie keinen direkten Einfluss haben, wie die Entscheidung ausfällt. Ein möglichst zielgenauer Jugend-Check könnte ein Mittel sein, Politik und Verwaltung bei Gesetzesfolgenabschätzungen für junge Menschen zu unterstützen. Wichtig ist aber auch, dass die Perspektive und Ziele, die hinter dem Jugend-Check stehen, wirklich auch die richtigen sind.
Wir müssen aber auch aufpassen, dass wir hieraus kein Bürokratiemonster machen. Die öffentliche Verwaltung muss handlungsfähig sein und bleiben. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig zügiges Handeln ist und wie dramatisch es andererseits ist, wenn der Staat und die Verwaltung nicht zügig handeln können. Dies soll kein pauschales Argument gegen die Einführung eines Jugend-Checks auf Landesebene sein. Es soll jedoch klarstellen, dass wir uns im Ausschuss hierzu intensiv mit diesem Thema auseinander setzen müssen, ob und am besten wie dieser Jugend-Check zielorientiert, aber auch pragmatisch umsetzbar sein kann. Ich beantrage daher Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.“