Dennys Bornhöft zu TOP 27 „Versorgung Kinder psychisch kranker Eltern“
„Wie wir alle inzwischen wissen, hat die Coronapandemie zu steigenden psychischen Belastungen innerhalb aller Schichten unserer Gesellschaft geführt. Dies betrifft die erwachsenen Bürgerinnen und Bürger wie auch Kinder und Jugendliche.
Pandemiebedingte Regelungen für Kurzarbeit, Impf- und Testregelungen, Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen, aber auch Bars und Diskotheken haben vielfach dazu geführt, dass sich Spannungen innerhalb des eigenen Sozialraumes, speziell der Familie, potenziert hat. Eine steigende Zahl psychischer Auffälligkeiten im Kinder- und Jugendbereich, wie auch darüber hinaus, war und ist leider immer noch vielfach die Folge.
Kinder, welche schon zuvor in schwierigen Familienverhältnissen lebten, speziell mit einer Mama oder einem Papa mit psychischen Auffälligkeiten, litten vielfach überproportional stark unter den Pandemieregelungen. Schon vor Corona lebten etwa ein Viertel unserer Kinder und Jugendlichen mit mindestens einem psychisch erkrankten Elternteil zusammen. Deutschlandweit sind es etwa 3,8 Millionen Kinder, 15 Prozent hiervon sind unter drei Jahre alt. Schon unter ‚normalen‘, nicht coronabedingten Umständen ist das allgemeine Risiko für Kinder, selbst an einer psychischen Störung zu erkranken im Vergleich zu Kindern mit gesunden Eltern um bis zu 77 Prozent erhöht. Das wiederum erhöht statistisch die Wahrscheinlichkeit, später selbst psychisch erkrankt zu sein
.Ursachen für eine Erkrankung gibt es viele, beispielsweise Überforderung und Dauerstress im beruflichen Kontext, Existenzängste, tragische Vorfälle im nahen Familienumfeld oder auch Suchterkrankungen, die eine starke Korrelation mit psychischen Erkrankungen haben. Die Folgen dieser Ursachen sind aber in ihren Auswirkung ähnlich: Familien werden sehr belastet. Kinder müssen früh ‚erwachsen sein‘ um ihre Eltern zu unterstützen. Hieraus entstehen wiederum auch sehr belastende und stressige Situationen für die Kinder selbst. Dass sich hieraus dauerhafte Problemstellungen für die Kinder, aber auch für unser Sozialwesen und unsere Gesellschaft entwickeln können, liegt auf der Hand.
Doch wo stehen wir in Schleswig-Holstein? Wo können wir vielleicht noch besser werden, sodass Problemstellungen gar nicht erst aufkommen? Diese und weitere Fragen wollen wir klären, indem wir eine breit angelegte Erhebung zur Versorgungssituation von Kindern psychisch kranker Eltern im Land in Auftrag geben. Die hierbei erarbeiteten Handlungsempfehlungen werden uns als Richtschnur dienen, in diesem so wichtigen Sozialbereich besser zu werden.
Schon heute sind verschiedene Initiativen im Land aktiv. Exemplarisch möchte ich kurz auf folgende Angebote eingehen: Im kreisweiten Präventionskonzept des Kreises Pinneberg existiert beispielsweise ein wöchentliches Gruppenangebot für Kinder im Alter von sechs bis 18 Jahren von psychisch erkrankter Eltern. Bei Bedarf werden auch Einzelberatungen angeboten. Darüber hinaus gibt es auch regelmäßige Gespräche mit den Eltern, in deren Vordergrund immer das Wohl des Kindes und der Familie und nicht die Erkrankung der Eltern steht.
Darüber hinaus existiert das Netzwerk für psychisch kranke Eltern und ihre Kinder in Schleswig-Holstein (NEK). Dieses setzt sich aus acht Krankenhäusern und dem Kinderschutzbund Schleswig-Holstein zusammen und bildet die Grundlage für eine bestmögliche medizinische Versorgung von psychisch kranken Eltern und ihren Kindern. Ziel des Netzwerkes ist es, Mütter und/oder Väter mit psychischen Erkrankungen und ihre Kinder schnellstmöglich, kompetent und wohnortnah zu versorgen. Speziell in der Eltern-Kind-Behandlungseinheit erfahren Mütter oder Väter gemeinsam mit ihren Kindern therapeutische Hilfe, Ruhe und Stabilisation. Diese und weitere Initiativen im Land sind sehr begrüßenswert. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass bei der psychosozialen Betreuung und der Prävention noch optimiert werden kann. Um dies herauszufinden ist es richtig und erforderlich, die im Antrag benannte Erhebung durchzuführen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Antrag.“