Das Urteil des OVG vom 24.06.2020 zum Luftreinhalteplan für Kiel stellt die Stadt vor neue Herausforderungen.
Dazu unser Kreisvorsitzender Dennys Bornhöft: „Es ist bedauerlich, dass die Richter am OVG in Schleswig nicht davon zu überzeugen waren, dass innovative Lösungen besser funktionieren als unsoziale Fahrverbote, die v.a. diejenigen treffen, die auf ihren PWK angewiesen sind, sich aber schlicht keinen neueren leisten können und Mittelständler mit zumeist Diesel-Fuhrpark.
Wenn ein Fahrverbot tatsächlich umgesetzt werden sollte, leitet dies die Verkehre nicht raus aus der Stadt, es verlagert sie lediglich in andere Stadtgebiete, verursacht Staus und längere Wege. Dies kann nicht im Sinne derjenigen sein, die bessere Luft in der Stadt einfordern.“
Bornhöft im Hinblick auf die beklagte Landesebene: „Daher ist nun die Landesregierung im Sinne der Bevölkerung Kiels und des pendelnden Umlandes in der Pflicht, die Revisionsmöglichkeit aufzugreifen. Als Freie Demokraten unterstützen wir die Regierung, den Rechtsweg bis zum Ende zu schreiten.
Auch haben die Messwerte aus dem diesjährigen März gezeigt, dass die Zusammenhänge zwischen Verkehrsmenge und Messwerten nicht gegeben sind. Die diesjährigen Messewerte lagen über dem Mittelwert des Monats vergangenen Jahres und das trotz erheblich weniger Autos auf dem Theodor-Heuss-Ring aufgrund der Corona-Einschränkungen.
Die FDP Kiel hofft darauf, dass sich die Richter am Bundesverwaltungsgericht von den innovativen technischen Lösungen, die die Stadt Kiel anstrebt überzeugen lassen und Kiel dadurch diesem – in unseren Augen – unsozialen Fahrverbot entgehen kann.“