Dennys Bornhöft zu TOP 19 „Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige direkt auszahlen“
„Der Pflegeentlastungsbetrag, der mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt wurde, soll ein Instrument sein, allen Pflegebedürftigen den Alltag zuhause selbstständiger und abwechslungsreicher zu gestalten. Bis zu 125 Euro monatlich stehen allen, die einen anerkannten Pflegegrad haben und zuhause betreut werden, zu. Es soll die Inanspruchnahme niedrigschwelliger Angebote ermöglichen und so pflegende Angehörige oder vergleichbar nahestehende Personen entlasten. In der Realität schaut es bisher aber leider in weiten Teilen nicht so einfach aus, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hat. Die pflegebedürftige Person geht zunächst in Vorleistung und kriegt im Nachgang das Geld von der Pflegekasse erstattet. Das ist der Punkt, auf den der SSW-Antrag konkret abzielt. Eine direkte pauschale Auszahlung der 125 Euro an jeden Pflegebedürftigen wäre natürlich extrem niederschwellig, gleichzeitig aber auch nicht ganz ohne Folgeprobleme abzuwickeln.
Zuerst müsste für dieses Anliegen das Bundesgesetz, also SGB XI, geändert werden. Schließlich kommen bei der Auszahlung des Entlastungsbetrags gemäß Paragraf 45a und b SGB XI Bundesvorgaben den Landesvorgaben zuvor. Es wäre dann auch die Frage, die sich der SSW stellen muss, ob es nicht der bürokratieärmste Weg wäre, das Pflegegeld in der häuslichen Pflege um 125 Euro zu erhöhen. Das wäre zumindest der konsequenteste Weg, um die Forderung des SSW-Antrages umzusetzen.
Dann müsste der SSW aber natürlich auch beantworten, wie sie diese Leistung dann gegenfinanzieren wollen. Auch ist fraglich, ob diese de facto Abschaffung des Entlastungsbetrages tatsächlich im Sinne der pflegebedürftigen Menschen ist. Hier kann man durchaus geteilter Meinung sein. Die formalen Anforderungen, die Leistungserbringer erfüllen müssen, sind in Teilen recht hoch. So hoch, dass das Angebot nicht für die große Nachfrage ausreicht, da manche Dienstleister es scheuen, das Angebot zur Verfügung zu stellen.
Diese Rückmeldungen haben uns sicherlich in letzter Zeit alle erreicht. Hier sollten wir darüber reden, wie man im Sinne der Bedürftigen als auch derjenigen Menschen, die gerne unterstützen wollen, die Regularien anpasst – ohne jedoch qualitative Erfordernisse in den Wind zu schlagen oder theoretische Probleme gegenüber den Sozialversicherungen etc. zu bekommen. Ich finde es sinnvoll, dass man z.B. einen Erste-Hilfe-Kurs belegt haben muss, wenn man regelmäßig für pflegebedürftige Menschen tätig ist.
Die Antragsstellung erzeugt natürlich Aufwand bei den meist älteren Menschen. Diese müssen hierzu Leistungen dokumentieren, Rechnungen und Formulare sammeln und an die Pflegekasse senden, damit sie monatlich die bis zu 125 Euro ihrer Aufwendungen rückwirkend erstattet bekommen.
Daher teile ich gemeinsam mit der FDP-Fraktion die Grundintention, den Entlastungsbetrag leichter zugänglich zu machen. Schließlich dient der Entlastungsbetrag einem wichtigen Zweck und ist ein förderndes Instrument, um die Pflege in der eigenen Wohnung möglichst lange gewährleisten zu können. Möglichst lange im eigenen Umfeld verbleiben zu können, ist auch der mehrheitliche Wunsch der Pflegebedürftigen. Das, was landesseitig beim Entlastungsbetrag sinnvoll verbessert und angepasst werden kann, das werden wir daher auch angehen. Ich weiß, dass die Jamaika- Landesregierung stets konstruktiv-kritisch auch die eigenen Normen betrachtet und daher auch die landesrechtlichen Vorgaben wiederkehrend überprüft und anpasst – sicherlich auch im vorliegenden Bereich.“