Erkenntnisse aus der Landtags-Sozialausschusssitzung vom 14.01.2021 über das Verfahren der Urabstimmung über Fortbestand/Auflösung der #Pflegeberufekammer #PBKSH.
Die rechtlichen Fragen bezüglich der Wahlberechtigung konnten weitestgehend geklärt werden. Das Erfordernis eines Nachweises einer Berufsurkunde dient dem Schutz vor Manipulation durch nicht wahlberechtigte Personen, sowohl von Kammerbefürwortern als auch von Kammergegnern. Auf Nachfrage wurde seitens des Kammerpräsidiums berichtet, dass diese Regularien auch zur damaligen Wahl zur Kammerversammlung gegolten haben. Sollten Personen ohne einen Berufsurkundennachweis damals gewählt haben können, seien das fehlerhafte Einzelfälle gewesen.
Die Abstimmungsordnung selbst ergibt rechtlich gesehen keine Einschränkung für Pflichtmitglieder an der Abstimmung teilnehmen zu können, da jedes Mitglied prinzipiell seine Berechtigung nachweisen kann. Die gute Nachricht dabei ist, dass es bei etwaigen Problemen der Urabstimmung keine Frage der Verantwortlichkeit mehr geben kann, da mithin nur noch die Kammer allein für die Umsetzung der Urabstimmung verantwortlich ist. Das Land #SchleswigHolstein in Form der Rechtsaufsicht ist nur zur Erstellung der Abstimmungsordnung einzubeziehen, nicht für die daraus resultierenden Folgeschritte.
In der Umsetzung der Urabstimmung kann es wiederum zu Verwerfungen kommen, beispielsweise wenn betroffene Pflegefachkräfte über den Umstand (dass das Fehlen von Unterlagen dazu führt, dass sie nicht auf der erforderlichen Abstimmungsliste stehen) nicht in Kenntnis gesetzt werden. Insbesondere auch für diejenigen, die ihren Pflichtbeitrag bezahlt haben. Dieser Aspekt der administrativen Umsetzung obliegt der Rechtsaufsicht zur Bewertung oder Entscheidung jedoch nicht. Die Kammer verweist darauf, dass betreffende Pflegekräfte mehrfach schriftlich dazu aufgefordert worden seien, ihre Registrierung zu komplettieren bzw. einen Nachweis der Berufsurkunde einzureichen. Die rechtliche bzw. faktische Konsequenz, dass hieraus ein Ausschluss von der Abstimmung resultiert, wurde bis Ende 2020 jedoch nicht direkt an betroffene Pflegekräfte adressiert.
Mitglieder(-datensätze) hat die Pflegeberufekammer laut Aussage im Sozialausschuss am 14.01.2021 rund 28.000. Auf der Abstimmungsliste Stand 13.01.2021 stünden 23.461 Pflegefachkräfte. Diese Diskrepanz ist weiterhin hoch und sollte meiner Meinung nach mit größtmöglicher Transparenz verringert oder zumindest geklärt werden. Ich freue mich sehr, dass die Pflegeberufekammer im Lichte der Berichterstattung vom 02.01.2021 über meinen Offenem Brief nun mit Schreiben vom 08.01.2021 zumindest rund 1.500 ihrer Pflichtmitglieder über die Urabstimmung aufgeklärt hat, dass es Probleme bezüglich der Wahlberechtigung geben könnte. Mein im Sozialausschuss kommunizierter Wunsch war es, dass alle (!) der betreffenden Pflegekräfte (also 28.000 abzüglich der 23.461) von der Pflegekammer den direkten Hinweis erhalten, dass für die Wahlberechtigung noch etwas zu tun sei. Die große Abweichung lädt gerade dazu ein, dass Personen – gerechtfertigt oder auch ungerechtfertigt – gegen die Abstimmung bzw. das Ergebnis auf ordentlichem Gerichtsweg vorgehen, wie es in Niedersachsen im vergangenen Jahr der Fall war.
Mehrfach habe ich im Ausschuss für die FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein den Wunsch und die Zielvorstellung geäußert, dass es eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Abstimmungsverfahrens geben müsse. Dazu gehört auch die Art und Weise wie man auf die Abstimmungsliste kommt. Dazu gehört weiter eine möglichst hohe Wahlbeteiligung der Pflichtmitglieder. Insbesondere die SPD-Fraktion um Kollegin Birte Pauls (MdL) habe ich hierzu angesprochen, die dies nicht teilen konnte bzw. wollte. Statt über das Abstimmungsverfahren zu sprechen, hat sich die Opposition überwiegend mit meinem Offenen Brief auseinandergesetzt und versucht mich persönlich zu diskreditieren, dass es mir als Abgeordnetem angeblich nicht zustünde, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einem Offenen Brief in dieser Art und Weise zu konfrontieren. Fragen zur Abstimmungsliste, der weitere zeitliche Ablauf etc. (was eigentlich der von mir auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzte Punkt gewesen ist) habe ich von jener Kollegin nicht vernehmen können. Stattdessen wurde sogar behauptet, das derzeitige Verfahren, wonach Pflegefachkräfte von sich aus auf der Homepage durch verschiedene Links, Gesetze und Erlasse klicken und lesen müssen, nur um sich die Frage zu stellen, ob man wählen darf, sei in höchstem Maße transparent.
Ich habe da eine andere Einschätzung, die mehreren hundert Pflegekräfte, die sich hierzu gemeldet haben, anscheinend auch. Aber das steht ja auch jedem Abgeordneten sowie jeder anderen Person zu, zu einer anderen Bewertung zu kommen. Wie so oft gibt es hier (leider) eine Diskrepanz zwischen #FDP und #SPD.
Zu meinem Offenen Brief vom 30.12.2020 noch ein paar Worte:
Dadurch, dass die (für solche Einschätzungen maßgebliche!) Rechtsaufsicht den Passus der Abstimmungsordnung über den Nachweis der Mitgliedschaftsberechtigung (im Besitze einer Berufsurkunde zu sein) für zulässig bewertet hat, damit die wichtige Abstimmung eine geringere Anfälligkeit für Manipulation durch Personen, die nach Gesetz keine Pflichtmitglieder sind, zu reduzieren, ist auch die Argumentationskette bezüglich der Abweichung vom Landtagsbeschluss „eine Urabstimmung […] unter allen Mitgliedern…“ in rechtlicher Hinsicht überwiegend hinfällig. Daraus resultierend ist auch der Aspekt des Nichtbefolgens von Vorgaben aus Bewilligungsbescheid der 3 Mio. Euro nachträglichen Anschubfinanzierung bzw. Umsetzung des Landtagsbeschlusses 19/1877 (neu) in rechtlicher Hinsicht schwerlich heranzuziehen.
Das ändert im Zweifel natürlich für die betroffenen Pflegefachkräfte, die zu den rund 4.500 „Datensätzen bzw. Mitgliedschaften mit offenem Klärungsbedarf“ zählen, faktisch wenig, wenn Ihnen dieser Umstand nicht bekannt ist. Aufgrund der sh:z-Berichterstattung habe ich rund 100 Zusendungen von jenem Personenkreis erhalten, die bis dato davon ausgegangen waren, dass sie einfach zum Februar die Briefwahlunterlagen erhalten würden. Dem ist aber leider nicht so. Die ganze Debatte wäre weder in der Politik noch unter den Pflegenden so hochgekocht, wenn schlichtweg alle dieser 4.500 Personen direkt einen Hinweis von der Kammer erhalten hätten. Immerhin bei 1.500 ist es nun wie erwähnt erfolgt.
Was ich für mich eingestehen muss ist, dass die Fragestellung der persönlichen Haftung, die ich in dem offenen Brief aufgeworfen habe (angelehnt an insolvenzrechtliche Fragen, die durch 3 Mio. Euro Mittelabfluss möglich gewesen wären) zu drastisch formuliert gewesen ist. Zwar habe ich einen Offenen Brief an eine Behörde geschrieben, was die Pflegekammer als K.d.ö.R. ist, jedoch stecken hinter der Kammerversammlung und dem Kammerpräsidium überwiegend ehrenamtlich tätige Menschen. Es war nicht meine Absicht so direkt auf EhrenamtlerInnen abzuzielen, auch wenn das Geschriebene dazu geführt hat. Retroperspektiv würde ich das so in dieser Weise nicht noch mal adressieren.
Alles in allem ist es für mich, wie erwähnt und ich werde nicht müde es zu sagen, wichtig, dass das Verfahren möglichst offen, transparent und nachvollziehbar ist und somit kein Risiko der Anfechtung der Wahl besteht und dass die Wahlbeteiligung möglichst hoch ist. Ansonsten haben wir im #Gesundheitswesen, auch schon vor der #Coronapandemie, genug andere Probleme, die wir im Wettstreit der besten Ideen und Argumente zu lösen haben. Hierauf freue ich mich weiterhin gemeinsam mit euch allen mitzuwirken. Bleibt gesund und hoffentlich auch munter!