Anlässlich der heutigen Vorstellung der Organspendenbilanz 2019 und der anstehenden Abstimmung über zwei Organspendenregelungen am kom- menden Donnerstag (16. Januar 2020) im Deutschen Bundestag erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die Zeit für ein Umdenken in der Organspendendebatte ist reif, ein Systemwechsel von der Entscheidungslösung hin zur verpflichtenden Zustimmungslösung ist überfällig. Erneut hat sich bewahrheitet, dass die Entschei- dungslösung nicht mehr den Bedürfnissen nach einem tragbaren und funktionsfähigen Organspendensystem Rechnung trägt. Dies bestätigt einmal mehr die Organspendenbilanz 2019, nach der die Anzahl der Organspender, der gespendeten Organe und auch die Anzahl der Organübertragungen nach einem kurzfristigen Anstieg im vergangenen Jahr erneut gesunken ist.
Der Deutsche Bundestag wird am kommenden Donnerstag über die Frage abstimmen, ob zukünftig eine verpflichtende Zustimmungslösung oder aber die von Jens Spahn präferierte Widerspruchslösung Anwendung finden wird. Als Freier Demokrat spreche ich mich klar für die verpflichtende Zustimmungslösung aus, da diese den Bürger nicht bevormundet und ihm damit die Entscheidungsgewalt über seinen eigenen Körper erhält. Dem steht die Widerspruchslösung diametral entgegen, indem sie dem Bürger die Entscheidungshoheit über die Frage einer Organentnahme nach seinem Ableben nimmt. Diese Vorwegnahme der Entscheidung, die seitens des Staates und damit nicht mehr vom Individuum getroffen wird, kommt einer Entmündigung gleich. Dies wiederspricht eindeutig meinem liberalen Rechtsempfinden. Unverständlich ist zudem die Aufnahme einer Altersgrenzenregelung ab dem 16. Lebensjahr. Einerseits spricht die Bundesregierung Sechzehnjährigen die kognitive Leistungsfähigkeit ab, eine fundierte Wahlentscheidung bei anstehenden Bundestagswahlen zu fällen, andererseits soll diesen Personen ohne weiteres möglich sein über den eigenen Tot zu reflektieren und über ihre Organe zu entscheiden. Dies ist inkonsequent. Die Frage einer Organspende ist ein unveräußerliches Recht eines Individuums. Ich rufe daher dazu auf, diesem Grundsatz und damit der Zustimmungslösung zu folgen.“