Dennys Bornhöft zu TOP 14 „Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche sichern und stärken“
„Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft beginnt mit dem Wohl unserer Kinder. Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 wurden die besonderen Bedürfnisse von Kindern im geltenden Recht berücksichtigt und verbriefen seither auch das Recht des Kindes auf das er reichbare Höchstmaß an Gesundheit.
Darüber sind sich wohl alle Parteien in diesem Lande einig. Dennoch zeigen Presseberichte quer durch Deutschland Probleme bei der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf. Dies gilt sowohl in der ambulanten wie auch in der stationären Versorgung. Eine Studie der Universität Köln zeigte, dass es in deutschen Kinderkliniken in vielen Regionen zu Engpässen kommt. Alle Eltern in diesem Land können sich glücklich schätzen, in Schleswig-Holstein zu wohnen, denn hier ist die Situation noch deutlich besser als in anderen Teilen der Bundesrepublik.
Die Pädiatrie, also die Kindermedizin, ist sogar für das ohnehin schon finanzintensive Gesundheitswesen ein eher ‚kostspieliger‘ Bereich. Kinder haben je nach Altersgruppe unterschiedliche Anforderungen an eine medizinische Versorgung, pädiatrische Krankheitsbilder haben ein breites Spektrum. Kindermedizin ist deshalb personalintensiv und dadurch teuer. Die da- raus resultierende Unterfinanzierung in der Pädiatrie führt mancherorts zu immer weniger Betten, der erhöhte Personalbedarf bei der Betreuung von Kindern wird im bestehenden DRG-System nicht adäquat berücksichtigt.
Diese Situation ist nicht erst durch die Corona-Pandemie entstanden, sondern hat sich zuvor schon herauskristallisiert. Die Krankenhausfinanzierung ist reformbedürftig, wie auch die Finanzierung der Kinderheilkunde. Unterschiedlich sind vielleicht die Wege, mit denen die hier Anwesenden das Ziel einer verbesserten Gesundheitsversorgung für unsere Kinder auf den Weg bringen wollen. Interessant ist, dass der Vorschlag einer Abkehr von einer auf Fallpauschalen basierenden Finanzierung nun von der SPD vorgetragen wird. Mein Kollege aus der FDP-Bundestagsfraktion Matthias Seestern-Pauly hat im Frühjahr dieses Jahres eine Kleine Anfrage zu diesem Thema an die Bundesregierung gestellt: ‚Aus Sicht der Bundesregierung ist das pauschalierende Entgeltsystem für Krankenhäuser grundsätzlich geeignet, die stationären Leistungen der Kinder- und Jugendmedizin sachgerecht abzubilden‘. Vielleicht wenden Sie sich hierzu doch noch einmal an Ihre Bundestagsfraktion und erfragen einmal den Stand der angesetzten ‚Expertengespräche mit Verbänden und Institutionen‘ zur Verbesserung der Situation.
Einige besondere Herausforderungen einer qualitativen Gesundheitsversorgung für Kinder sind folgende: Häufig ist keine oder nur eine kurze stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen notwendig. Dafür steigt der Bedarf an komplexen ambulanten und tagesklinischen Versorgungsbedarfen, z. B. bei chronisch kranken Kindern. Es ergeben sich mehrere Problemfelder, die sich in der Pädiatrie nicht von den anderen Bereichen des Gesundheitswesens unterschieden: die nicht bedarfsgerechte Inanspruchnahme, insbesondere der Notaufnahmen in den Krankenhäusern, eine im internationalen Vergleich unzureichende Verlagerung von ambulant erbringbaren Leistungen aus den Krankenhäusern in die Praxen, das Fehlen sektorenunabhängiger Behandlungspfade sowie eine mangelnde Abstimmung der Akteure aus den unterschiedlichen Leistungsbereichen.
Was ist unser Weg für eine qualitativ hochwertige Versorgung in der Kindermedizin? Wir glauben, dass eine integrierte Versorgung die Zukunft ist. Denn hier werden die verschiedenen Leistungsbereiche des Gesundheitswesens – die ambulante, die stationäre und die rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten – sektorenübergreifend vernetzt. Das Mehr an Wissen und ein besserer Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten sind grundlegend für eine erfolgreiche und auch erforderliche wirtschaftlich effiziente Versorgung. Dadurch wird die Qualität der medizinischen Versorgung spürbar verbessert. Schleswig-Holstein verfügt bereits über ein gutes Netz von kinderärztlichen Anlaufpraxen an den Standorten der Kinderkliniken. Das bietet eine gute Grundlage für den Modellversuch für den Aufbau einer sektorenübergreifenden Versorgung.
Das Fallpauschalensystem stößt bei der Kinderheilkunde definitiv an seine Grenzen. Es sollte daher dringend reformiert werden, damit Vorhaltekosten und erhöhter Personalaufwand stärker berücksichtigt werden.“