Zur Empfehlung der Pflegekommission, einen einheitlichen Pflegemindestlohn in Deutschland einzuführen, erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Die Empfehlung der Pflegekommission, sowohl den Mindestlohn für Pflegekräfte als auch für Pflegehilfskräfte schrittweise bis zum 1. April 2022 ansteigen zu lassen, setzt ein richtiges und wichtiges Zeichen. Gute Arbeit muss auch fair vergütet werden. Gleichwohl bleibt die Frage offen, wer letztlich für die Kosten aufkommen wird. Ein weiterer Anstieg der Pflegekosten darf nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen oder deren Angehörige gehen.
Schon heute können viele Pflegebedürftige die Kosten der Pflege nicht mehr selbstständig erbringen. Gerade erst hat die Einführung das Pflegepersonal- stärkungsgesetz des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums zu Kostensteigerungen in Schleswig-Holsteinischen Pflegeheimen von bis zu 300 Euro im Monat geführt. Da die Pflegeversicherung unterfinanziert ist, steht zu befürchten, dass der neue einheitliche Mindestlohn, so richtig er auch ist, zu weiteren Kostensteigerungen bei den Pflegebedürftigen führen wird.
Pflege darf kein Luxusgut werden. Wir fordern daher endlich ein Umdenken der Bundesregierung in der Frage der Finanzierung der Pflege. Der insgesamt steigende Finanzbedarf im Pflegesektor muss zukünftig durch einen angemessenen Bundeszuschuss unterstützt werden – so wie es bei der Rente bereits getan wird. Pflege ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies sollte sich auch bei der Kostenlast widerspiegeln.“