Anlässlich diverser Zuschriften von Studierenden der Kieler Hochschulen erklärt der Kreisvorsitzende der FDP Kiel, Dennys Bornhöft:
„Viele Studierende, die z.B. aufgrund überschrittener Regelstudienzeit keinen BAFÖG Anspruch mehr haben, haben sich bisher mit Jobs in der Gastronomie finanziert. Aufgrund der behördlichen Schließung sind viele Studierende nun ohne Job. Kein BAFÖG, auch keine SGB II Leistungen darf man als Studierender beantragen. Hier gibt es offenkundig eine Regelungslücke, die schnellstmöglich geschlossen werden muss. Das BAFÖG wird coronabedingt angepasst für diejenigen, die nun aufgrund von Hochschulschließungen aus der Regelstudienzeit fallen. Als Freie Demokraten fordern wir, dass der Kreis der Antragsberechtigten auch um diejenigen Studierenden erweitert wird, die bisher wegen ihrer Studiendauer keinen Anspruch geltend machen konnten.
Die Anpassung des BAFÖG wäre ein schneller, unbürokratischer Weg, da das Instrument lange etabliert ist. Der Bundesgesetzgeber muss zügig diese Anpassung vornehmen.“