Zur heute im Finanzausschuss beschlossenen Freigabe von drei Millionen Euro an die Pflegeberufekammer für eine nachträgliche Anschubfinanzierung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dennys Bornhöft:
„Wir begrüßen, dass sich die Pflegeberufekammer ohne Wenn und Aber dazu verpflichtet hat, die geforderte Urabstimmung über ihren Fortbestand im März 2021 durchzuführen. Damit rückt unser Ziel, dass die Pflegefachkräfte selbstbestimmt über die Zukunft ihrer Interessenvertretung entscheiden können, in greifbare Nähe. Im Gegenzug hat der Landtag heute sein Versprechen eingelöst und drei Millionen Euro für die Erweiterung der Anschubfinanzierung freigegeben. Das ist viel Steuergeld, aber Folge eines mühsam ausgehandelten Landtagskompromisses vom Dezember 2019.
Die Pflegeberufekammer hat ebenfalls zugesichert, dass sie die Urabstimmung nicht mit weiteren Befragungen oder Abstimmungen zu ihrer Arbeit verbindet. Zur Auswertung der per Briefwahl stattfindenden Abstimmung wird eine unabhängige Instanz eingesetzt. Wichtig ist uns, dass es bis zur Entscheidung über den Fortbestand der Kammer keinen weiteren Personalaufbau geben wird. Der Landtag hat der Kammer verdeutlicht, dass die Zuwendungen zurückgefordert werden können, wenn sie gegen die vereinbarten Bedingungen und Auflagen verstößt. Gleichzeitig wird das Ergebnis der Urabstimmung für uns die maßgebliche Entscheidungsgrundlage über den Fortbestand oder die Auflösung der Kammer sein.
Damit ist ein Maximum an Klarheit über die Modalitäten der Urabstimmung hergestellt worden. Als Freie Demokraten bedanken wir uns bei der Rechtsaufsicht im FDP-geführten Sozialministerium für die Sicherstellung eines transparenten und ordnungsgemäßen Verfahrens!“